AllgemeinesDie roten Dauerkennzeichen (auch rote 07er-Nummer genannt) sind Wechselkennzeichen, d.h. mit einem Kennzeichen können mehrere Fahrzeuge bewegt werden (selbstverständlich nicht gleichzeitig!). Auf Wunsch kann auch für jedes Fahrzeug ein Satz Kennzeichen erworben werden, damit das Umschrauben bzw. Umstecken beim Wechsel von einem Fahrzeug zum anderen entfällt. Die Kfz-Steuer wird pauschal erhoben (s.u.). Alle Fahrzeuge müssen von der Zulassungsstelle in das sogenannte Fahrzeugscheinheft eingetragen bzw. bei Verkauf eines Fahrzeugs wieder ausgetragen werden. Dieses Heft ist während der Fahrt mitzuführen. Da die roten Dauerkennzeichen keine Zulassung im eigentlichen Sinne sind, verfällt der Fahrzeugbrief wie bei vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen nach 18 Monaten. Eine Kombination aus Saisonkennzeichen und rotem Dauerkennzeichen ist zwar vom Gesetzgeber vorgesehen (damit könnte das Fahrzeug auch außerhalb der Saison für bestimmte Zwecke bewegt werden, siehe "Einschränkungen"), aber einige Zulassungsstellen wollen das trotzdem nicht akzeptieren. Vieles wird von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle anders geregelt. Oft wird ein Nachweis über die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge verlangt, der einigen Zulassungsstellen auch nach der Erteilung der roten Dauerkennzeichen noch regelmäßig (neu) vorzulegen ist, da die Fahrzeuge nicht alle zwei Jahre zur HU müssen. Voraussetzungen
Kfz-SteuerAn Kfz-Steuer werden bei Motorrädern 42 Euro pro Jahr fällig (gleich wieviele Motorräder mit der Nummer bewegt werden), bei allen anderen Fahrzeugen 191 Euro pro Jahr. Werden sowohl Motorräder als auch andere Fahrzeuge mit der Nummer bewegt, werden ebenfalls 191 Euro pro Jahr fällig.Einschränkungen
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