H-Kennzeichen

Allgemeines

Die H-Kennzeichen sind Fahrzeugen vorbehalten deren Erstzulassung vor mindestens 30 Jahren erfolgte und die "vornehmlich zur Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" eingesetzt werden. Ist z.B. bei importierten Fahrzeugen das Datum der Erstzulassung nicht mehr zu ermitteln, wird anhand des Baujahres, das seinerseits über die Fahrgestellnummer ermittelt werden kann, das Datum der Erstzulassung geschätzt.

Weiterhin ist ein Gutachten nach § 21c StVZO notwendig, das je nach Bundesland von TÜV ("alte Bundesländer") oder DEKRA ("neue Bundesländer") ausgestellt wird und einen guten Zustand des Fahrzeuges (mindestens Note 3) und weitgehende Originalität erfordert.

Was unter weitgehender Originalität zu verstehen ist und welche Umbauten toleriert werden, findet man im "Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern", der z.B. über die Seite des TÜV Süd unter "Auto-TÜV", "Service & Shopping", "Download-Center", "Oldtimer-Katalog der TÜV-Experten" heruntergeladen werden kann.

Voraussetzungen

  • Mindestalter des Fahrzeugs: 30 Jahre (Es gilt das Datum der Erstzulassung)
  • Gutachten nach § 21c StVZO nötig

Kfz-Steuer

Die Kfz-Steuer beträgt für PKW, LKW und andere mehrspurige Fahrzeuge pauschal 191 Euro pro Jahr, für Motorräder pauschal 46 Euro pro Jahr.

Einschränkungen

  • Keine gewerbliche Nutzung des Fahrzeugs gestattet
  • Nicht mit Saisonkennzeichen kombinierbar
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Last modified: Thu Dec 26 16:01:30 CET 2002