Saisonkennzeichen

Allgemeines

Beim Saisonkennzeichen handelt es sich um eine ganz normale Zulassung ohne Einschränkungen bezüglich des Fahrzeugalters oder der Nutzung. Der Halter erspart sich durch das Saisonkennzeichen das jährliche An- und Abmelden eines nicht ganzjährig genutzten Fahrzeugs.

Der Gültigkeitszeitraum, d.h. die Monate, in denen das Fahrzeug als zugelassen gilt, wird dabei rechts auf den Kennzeichen in Form eines Bruches vermerkt. "04/10" bedeutet beispielsweise, daß das Fahrzeug vom 01.04. bis einschließlich 31.10. gefahren werden darf.

Dieser Zeitraum muß dabei mindestens zwei und darf maximal elf Monate betragen. Die Kfz-Steuer wird anteilsmäßig für diesen Zeitraum erhoben, die Versicherung muß jedoch über das ganz Jahr bestehen.

Läuft die HU oder AU ab, während das Fahrzeug stillgelegt ist, werden die Plaketten nicht zurückgeklebt, wenn das Fahrzeug sofort nach Beginn des Zulassungszeitraumes zur HU bzw. AU vorgeführt wird. Andernfalls wird wie üblich zurückgeklebt.

Voraussetzungen

keine

Kfz-Steuer

Der für das jeweilige Fahrzeug übliche Satz, anteilsmäßig für den Zulassungszeitraum.

Einschränkungen

Das Fahrzeug darf außerhalb des Zulassungszeitraumes nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sein.

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Last modified: Thu Dec 26 15:59:34 CET 2002